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Steuerrechner

Ihre Steuern einfach berechnen — kostenlos für 2026

2026

Einkommensteuerrechner

Berechnen Sie mit dem Einkommensteuerrechner Ihre Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für 2026 — kostenlos und ohne Anmeldung. Mit Donut-Chart und Jahresvergleich.

So nutzen Sie den Einkommensteuerrechner

Unser Einkommensteuerrechner berechnet in Sekunden Ihre Einkommensteuer nach §32a EStG — inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Der Rechner verwendet die aktuellen Steuerwerte für 2024, 2025 und 2026.

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Steuerjahr wählen: Wählen Sie das gewünschte Steuerjahr (2024–2026).
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Einkommen eingeben: Tragen Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen ein. Diesen Betrag finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid.
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Ergebnis ablesen: Einkommensteuer, Soli, Kirchensteuer und Netto — alles auf einen Blick mit Donut-Chart.

Die Einkommensteuer-Formel nach §32a EStG

Die Einkommensteuer wird in Deutschland progressiv berechnet. Je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher der Steuersatz — von 0 % (Grundfreibetrag) bis maximal 45 % (Reichensteuer).

Zone 1: zvE ≤ 12.084 € → ESt = 0 € Zone 2: 12.084 < zvE ≤ 17.005 € → ESt = (979,18·y + 1.400) · y Zone 3: 17.005 < zvE ≤ 66.760 € → ESt = (192,59·z + 2.397) · z + 966,53 Zone 4: 66.760 < zvE ≤ 277.826 € → ESt = 0,42·zvE − 10.636,31 Zone 5: zvE > 277.826 € → ESt = 0,45·zvE − 18.971,20

Dabei ist y = (zvE − 12.084) / 10.000 und z = (zvE − 17.005) / 10.000. Die Werte gelten für das Steuerjahr 2026.

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Beispiel: Angestellter

Zu versteuerndes Einkommen: 55.000 €, Einzelveranlagung, keine Kirchensteuer

Einkommensteuer: 13.971 € | Soli: 0 € | Netto: 41.029 € | ⌀-Steuersatz: 25,4 %

5 Tipps zur Senkung Ihrer Einkommensteuer

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Werbungskosten ausschöpfen: Die Pauschale beträgt 1.230 €. Wer mehr nachweist, spart zusätzlich.
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Zusammenveranlagung prüfen: Bei ungleichen Einkommen spart das Ehegattensplitting oft mehrere Tausend Euro.
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Sonderausgaben geltend machen: Versicherungsbeiträge, Spenden und Kirchensteuer sind absetzbar.
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Handwerkerleistungen: Bis zu 1.200 € Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Haushalt (20 % von max. 6.000 €).
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Homeoffice-Pauschale: Bis zu 1.260 € pro Jahr (6 € pro Tag, max. 210 Tage) seit 2023 absetzbar.

Häufige Fragen

Was ist das zu versteuernde Einkommen (zvE)?
Das zu versteuernde Einkommen ist Ihr Gesamteinkommen abzüglich aller Freibeträge, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Es bildet die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag beträgt 2026 voraussichtlich 12.084 € pro Person. Einkommen bis zu diesem Betrag bleibt steuerfrei. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Freibetrag auf 24.168 €.
Was ist der Solidaritätszuschlag?
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Einkommensteuer. Seit 2021 fällt er für die meisten Steuerzahler weg — er wird erst ab einer ESt von 18.130 € (2026) fällig, mit einer Milderungszone darüber.
Was ist der Unterschied zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung?
Bei der Einzelveranlagung wird jeder Ehepartner einzeln besteuert. Bei der Zusammenveranlagung (Ehegattensplitting) wird das gemeinsame Einkommen halbiert, die Steuer berechnet und verdoppelt. Das lohnt sich besonders bei ungleichen Einkommen. Steuerklassenvergleich →
Ab wann zahlt man den Spitzensteuersatz?
Der Spitzensteuersatz von 42 % greift ab einem zu versteuernden Einkommen von 66.761 €. Ab 277.826 € gilt der Reichensteuersatz von 45 %. Beachten Sie: Das ist der Grenzsteuersatz — der Durchschnittssteuersatz liegt deutlich darunter.

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