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Lohnsteuerrechner

Nettolohn aus Bruttolohn berechnen

Rechner Anleitung Steuerklassen FAQ
2026

Lohnsteuerrechner

I Ledig
II Alleinerziehend
III Verheiratet (Alleinverdiener)
IV Verheiratet (gleich)
V Verheiratet (Zweitverdiener)
VI Zweitjob

So nutzen Sie den Lohnsteuerrechner

1
Bruttolohn eingeben

Geben Sie Ihren monatlichen oder jährlichen Bruttolohn ein. Wählen Sie den passenden Eingabemodus über die Schaltflächen oben im Rechner.

2
Steuerklasse & Optionen wählen

Wählen Sie Ihre Steuerklasse (I–VI), geben Sie an, ob Sie Kirchensteuer zahlen, und wählen Sie Ihr Bundesland. Bei Bedarf können Sie unter „Weitere Optionen“ den KV-Zusatzbeitrag anpassen.

3
Ergebnis ablesen

Klicken Sie auf „Berechnen“ und sehen Sie sofort Ihren Nettolohn. Das Waterfall-Diagramm zeigt Ihnen alle Abzüge im Überblick – vom Brutto bis zum Netto.

Die sechs Steuerklassen im Überblick

In Deutschland gibt es sechs Lohnsteuerklassen. Die Steuerklasse bestimmt die Höhe der monatlichen Lohnsteuer und damit Ihren Nettolohn. Die richtige Steuerklasse hängt von Ihrem Familienstand und Ihrer persönlichen Situation ab.

Steuerklasse I: Für Ledige, Geschiedene oder dauernd getrennt Lebende ohne Kinder. Der Grundfreibetrag (12.084 € in 2026) wird berücksichtigt.

Steuerklasse II: Für Alleinerziehende. Zusätzlich zum Grundfreibetrag wird ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gewährt (4.260 €).

Steuerklasse III: Für Verheiratete, wenn der Ehepartner Steuerklasse V wählt oder kein Einkommen hat. Hier wird das Splittingverfahren angewendet – das Einkommen wird halbiert, die Steuer berechnet und dann verdoppelt.

Steuerklasse IV: Für Verheiratete mit ähnlichem Einkommen. Die Besteuerung entspricht im Wesentlichen Steuerklasse I.

Steuerklasse V: Für den Ehepartner in der Kombination III/V. Hier fällt eine höhere Lohnsteuer an, da kein Grundfreibetrag berücksichtigt wird.

Steuerklasse VI: Für den Zweit- oder Nebenjob. Kein Grundfreibetrag – die höchste Steuerbelastung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto?

Das Bruttogehalt ist Ihr vereinbartes Gehalt vor Abzügen. Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) abgezogen. Was übrig bleibt, ist Ihr Nettolohn – der Betrag, der auf Ihrem Konto ankommt.

Wie wird die Lohnsteuer berechnet?

Die Lohnsteuer wird nach §32a EStG auf Basis des zu versteuernden Einkommens (zvE) berechnet. Dabei gelten progressive Steuerstufen: Bis zum Grundfreibetrag (12.084 €) fällt keine Steuer an. Darüber steigt der Steuersatz stufenweise von ca. 14 % bis zum Spitzensteuersatz von 42 % (ab 66.760 €) bzw. 45 % (ab 277.826 €).

Welche Steuerklasse ist die beste für mich?

Ledige ohne Kinder haben Steuerklasse I, Alleinerziehende Steuerklasse II. Verheiratete können zwischen III/V und IV/IV wählen. III/V lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient. IV/IV ist günstiger bei ähnlichem Einkommen. Tipp: Nutzen Sie unseren Steuerklassenrechner, um die optimale Kombination zu finden.

Was ist der Solidaritätszuschlag?

Der Solidaritätszuschlag (Soli) beträgt 5,5 % der Lohnsteuer. Seit 2021 wird er für die meisten Arbeitnehmer nicht mehr erhoben: Erst ab einer Lohnsteuer von ca. 18.130 € (Einzelveranlagung) wird der Soli fällig. Im Bereich bis ca. 19.665 € wird er gleitend erhoben.

Sind die Ergebnisse verbindlich?

Nein. Unser Lohnsteuerrechner liefert eine Schätzung auf Basis der aktuellen Steuer- und Sozialversicherungswerte für 2026. Individuelle Faktoren wie Freibeträge, Vorsorgepauschalen oder Sonderzahlungen können das tatsächliche Ergebnis beeinflussen. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

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