Steuerklassenvergleich berechnen
| III / V | IV / IV | IV / IV m. Faktor | |
|---|---|---|---|
| Netto Partner 1 | – | – | – |
| Netto Partner 2 | – | – | – |
| Gesamt-Netto | – | – | – |
| Lohnsteuer Partner 1 | – | – | – |
| Lohnsteuer Partner 2 | – | – | – |
| Soli Partner 1 | – | – | – |
| Soli Partner 2 | – | – | – |
| Kirchensteuer P1 | – | – | – |
| Kirchensteuer P2 | – | – | – |
Hinweis: Die Steuerklassenwahl beeinflusst nur die monatliche Vorauszahlung, nicht die Jahressteuerlast. Mit der Einkommensteuererklärung wird die endgültige Steuer nach dem Splittingverfahren berechnet.
So nutzen Sie den Rechner
Tragen Sie die monatlichen Bruttogehälter beider Ehepartner ein. Wählen Sie jeweils aus, ob Kirchensteuer anfällt.
Das Bundesland bestimmt den Kirchensteuersatz (8 % oder 9 %). Die Kinderfreibeträge beeinflussen den Pflegeversicherungsbeitrag.
Der Rechner zeigt Ihnen das monatliche Nettoeinkommen für alle drei Steuerklassenkombinationen und empfiehlt die optimale Variante.
Die 6 Steuerklassen im Überblick
In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen, die sich in Freibeträgen und Abzugsmerkmalen unterscheiden. Die Steuerklasse bestimmt die Höhe des monatlichen Lohnsteuerabzugs.
Steuerklasse III / V
Diese Kombination eignet sich für Ehepaare mit stark unterschiedlichen Einkommen. Der Besserverdienende wird in Klasse III eingestuft und profitiert von dem doppelten Grundfreibetrag (Splittingverfahren). Der Geringerverdienende erhält Klasse V ohne Grundfreibetrag, wodurch hier höhere monatliche Abzüge anfallen.
Steuerklasse IV / IV
Bei der Kombination IV/IV werden beide Ehepartner wie Ledige in Steuerklasse I besteuert. Diese Variante ist besonders dann sinnvoll, wenn beide Partner ähnlich viel verdienen. Es kommt seltener zu Nachzahlungen bei der Steuererklärung.
Steuerklasse IV / IV mit Faktor
Das Faktorverfahren kombiniert die Vorteile von III/V und IV/IV. Der Splittingvorteil wird bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt und gerecht auf beide Partner verteilt. So werden Nachzahlungen und hohe Erstattungen vermieden.
Wichtig zu wissen
Die Steuerklassenwahl hat keinen Einfluss auf die endgültige Jahressteuerlast. Sie bestimmt lediglich die Höhe der monatlichen Vorauszahlungen. Mit der Einkommensteuererklärung wird die tatsächliche Steuer nach dem Splittingverfahren berechnet. Allerdings beeinflusst die Steuerklasse die Höhe von Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld, da diese auf Basis des Nettogehalts berechnet werden.