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Steuerklassenrechner

Optimale Steuerklasse für Ehepaare finden

2026

Steuerklassenvergleich berechnen

EUR / Monat
EUR / Monat

So nutzen Sie den Rechner

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Bruttolöhne eingeben

Tragen Sie die monatlichen Bruttogehälter beider Ehepartner ein. Wählen Sie jeweils aus, ob Kirchensteuer anfällt.

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Bundesland und Kinderfreibeträge wählen

Das Bundesland bestimmt den Kirchensteuersatz (8 % oder 9 %). Die Kinderfreibeträge beeinflussen den Pflegeversicherungsbeitrag.

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Ergebnis vergleichen

Der Rechner zeigt Ihnen das monatliche Nettoeinkommen für alle drei Steuerklassenkombinationen und empfiehlt die optimale Variante.

Die 6 Steuerklassen im Überblick

In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen, die sich in Freibeträgen und Abzugsmerkmalen unterscheiden. Die Steuerklasse bestimmt die Höhe des monatlichen Lohnsteuerabzugs.

I Ledige, Geschiedene, Verwitwete
II Alleinerziehende
III Verheiratete (Besserverdienende)
IV Verheiratete (beide gleich)
V Verheiratete (Geringerverdienende)
VI Zweit- und Nebenjob

Steuerklasse III / V

Diese Kombination eignet sich für Ehepaare mit stark unterschiedlichen Einkommen. Der Besserverdienende wird in Klasse III eingestuft und profitiert von dem doppelten Grundfreibetrag (Splittingverfahren). Der Geringerverdienende erhält Klasse V ohne Grundfreibetrag, wodurch hier höhere monatliche Abzüge anfallen.

Steuerklasse IV / IV

Bei der Kombination IV/IV werden beide Ehepartner wie Ledige in Steuerklasse I besteuert. Diese Variante ist besonders dann sinnvoll, wenn beide Partner ähnlich viel verdienen. Es kommt seltener zu Nachzahlungen bei der Steuererklärung.

Steuerklasse IV / IV mit Faktor

Das Faktorverfahren kombiniert die Vorteile von III/V und IV/IV. Der Splittingvorteil wird bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt und gerecht auf beide Partner verteilt. So werden Nachzahlungen und hohe Erstattungen vermieden.

Wichtig zu wissen

Die Steuerklassenwahl hat keinen Einfluss auf die endgültige Jahressteuerlast. Sie bestimmt lediglich die Höhe der monatlichen Vorauszahlungen. Mit der Einkommensteuererklärung wird die tatsächliche Steuer nach dem Splittingverfahren berechnet. Allerdings beeinflusst die Steuerklasse die Höhe von Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld, da diese auf Basis des Nettogehalts berechnet werden.

Häufige Fragen zum Steuerklassenrechner

Welche Steuerklassenkombination ist für Ehepaare am besten?
Die optimale Steuerklassenkombination hängt vom Einkommensverhältnis der Ehepartner ab. Bei ähnlichem Einkommen ist IV/IV meist vorteilhaft. Bei deutlich unterschiedlichem Einkommen kann III/V oder IV/IV mit Faktor günstiger sein. Nutzen Sie unseren Rechner, um die beste Variante für Ihre individuelle Situation zu ermitteln.
Was ist der Unterschied zwischen Steuerklasse III/V und IV/IV?
Bei III/V erhält der Besserverdienende (Klasse III) deutlich weniger Lohnsteuerabzug, der Geringerverdienende (Klasse V) dafür mehr. Bei IV/IV werden beide Partner wie Ledige besteuert. Die Jahressteuerlast ist bei beiden Kombinationen gleich — nur die monatliche Verteilung unterscheidet sich.
Was ist Steuerklasse IV mit Faktor?
Die Steuerklasse IV mit Faktor berücksichtigt das Splittingverfahren bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug. Das Finanzamt berechnet einen Faktor (zwischen 0 und 1), der die gemeinsame Steuerlast gerechter auf beide Partner verteilt. So werden hohe Nachzahlungen oder Erstattungen bei der Steuererklärung vermieden.
Kann ich meine Steuerklasse jederzeit wechseln?
Seit 2020 können Ehepaare die Steuerklasse mehrfach im Jahr wechseln. Der Antrag wird beim zuständigen Finanzamt gestellt — in vielen Fällen auch über ELSTER online. Der Wechsel gilt ab dem Folgemonat nach Antragstellung.
Beeinflusst die Steuerklasse die endgültige Steuerlast?
Nein. Die Steuerklassenwahl beeinflusst nur die Höhe der monatlichen Lohnsteuer-Vorauszahlung. Die endgültige Steuerlast wird mit der Einkommensteuererklärung nach dem Splittingverfahren berechnet und ist unabhängig von der gewählten Steuerklasse. Allerdings hat die Steuerklasse Einfluss auf Lohnersatzleistungen (z.B. Elterngeld, Arbeitslosengeld), da diese auf Basis des Nettolohns ermittelt werden.

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