Gewerbesteuer berechnen
Hinzurechnungen nach §8 GewStG (nur den hinzurechnungspflichtigen Anteil eingeben):
Kürzungen nach §9 GewStG:
So nutzen Sie den Gewerbesteuerrechner
Tragen Sie Ihren Gewerbeertrag ein. Dieser ergibt sich aus dem steuerlichen Gewinn Ihres Unternehmens.
Wählen Sie Ihre Rechtsform. Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen.
Stellen Sie den Hebesatz Ihrer Gemeinde ein. Den genauen Hebesatz finden Sie im Gewerbesteuerbescheid oder auf der Website Ihrer Stadt.
Falls zutreffend, geben Sie Hinzurechnungen (Zinsen, Mieten, Lizenzen) und Kürzungen (Grundbesitz) unter den erweiterten Optionen ein.
Klicken Sie auf „Berechnen“ und erhalten Sie sofort Steuermessbetrag, Gewerbesteuer, ESt-Anrechnung und die effektive Belastung.
Gewerbesteuer-Formel erklärt
Die Gewerbesteuer wird in mehreren Schritten berechnet. Grundlage ist der Gewerbeertrag, der nach Hinzurechnungen und Kürzungen ermittelt wird.
Schritt 1: Bereinigter Gewerbeertrag
Bereinigter Gewerbeertrag = Gewinn + Hinzurechnungen − Kürzungen
Schritt 2: Freibetrag abziehen
Gewerbeertrag − Freibetrag (24.500 € bzw. 0 €)
Der Freibetrag von 24.500 € gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) erhalten keinen Freibetrag.
Schritt 3: Auf volle 100 € abrunden
Gerundeter Gewerbeertrag = Abrundung auf volle 100 €
Schritt 4: Steuermessbetrag
Steuermessbetrag = Gerundeter Gewerbeertrag × 3,5 %
Schritt 5: Gewerbesteuer
Gewerbesteuer = Steuermessbetrag × Hebesatz / 100
Schritt 6: ESt-Anrechnung (nur Personenunternehmen)
Anrechnung = min(Gewerbesteuer, Steuermessbetrag × 4,0)
Die Einkommensteuer-Anrechnung nach §35 EStG beträgt das 4-fache des Steuermessbetrags, maximal jedoch die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer.
Beispielrechnung
Einzelunternehmen, Gewerbeertrag 100.000 €, Hebesatz 400 %
- Gewerbeertrag nach Freibetrag: 100.000 − 24.500 = 75.500 €
- Gerundet auf 100 €: 75.500 €
- Steuermessbetrag: 75.500 × 3,5 % = 2.642,50 €
- Gewerbesteuer: 2.642,50 × 400 / 100 = 10.570,00 €
- ESt-Anrechnung: min(10.570, 2.642,50 × 4,0) = min(10.570, 10.570) = 10.570,00 €
- Effektive Belastung: 10.570 − 10.570 = 0,00 € (bei Hebesatz ≤ 400 %)