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Gewerbesteuerrechner

Gewerbesteuer 2026 berechnen

2026

Gewerbesteuer berechnen

Hinzurechnungen nach §8 GewStG (nur den hinzurechnungspflichtigen Anteil eingeben):

Kürzungen nach §9 GewStG:

So nutzen Sie den Gewerbesteuerrechner

1
Gewerbeertrag eingeben

Tragen Sie Ihren Gewerbeertrag ein. Dieser ergibt sich aus dem steuerlichen Gewinn Ihres Unternehmens.

2
Rechtsform wählen

Wählen Sie Ihre Rechtsform. Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen.

3
Hebesatz einstellen

Stellen Sie den Hebesatz Ihrer Gemeinde ein. Den genauen Hebesatz finden Sie im Gewerbesteuerbescheid oder auf der Website Ihrer Stadt.

4
Optional: Hinzurechnungen & Kürzungen

Falls zutreffend, geben Sie Hinzurechnungen (Zinsen, Mieten, Lizenzen) und Kürzungen (Grundbesitz) unter den erweiterten Optionen ein.

5
Ergebnis ablesen

Klicken Sie auf „Berechnen“ und erhalten Sie sofort Steuermessbetrag, Gewerbesteuer, ESt-Anrechnung und die effektive Belastung.

Gewerbesteuer-Formel erklärt

Die Gewerbesteuer wird in mehreren Schritten berechnet. Grundlage ist der Gewerbeertrag, der nach Hinzurechnungen und Kürzungen ermittelt wird.

Schritt 1: Bereinigter Gewerbeertrag

Bereinigter Gewerbeertrag = Gewinn + Hinzurechnungen − Kürzungen

Schritt 2: Freibetrag abziehen

Gewerbeertrag − Freibetrag (24.500 € bzw. 0 €)

Der Freibetrag von 24.500 € gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) erhalten keinen Freibetrag.

Schritt 3: Auf volle 100 € abrunden

Gerundeter Gewerbeertrag = Abrundung auf volle 100 €

Schritt 4: Steuermessbetrag

Steuermessbetrag = Gerundeter Gewerbeertrag × 3,5 %

Schritt 5: Gewerbesteuer

Gewerbesteuer = Steuermessbetrag × Hebesatz / 100

Schritt 6: ESt-Anrechnung (nur Personenunternehmen)

Anrechnung = min(Gewerbesteuer, Steuermessbetrag × 4,0)

Die Einkommensteuer-Anrechnung nach §35 EStG beträgt das 4-fache des Steuermessbetrags, maximal jedoch die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer.

Beispielrechnung

Einzelunternehmen, Gewerbeertrag 100.000 €, Hebesatz 400 %

  • Gewerbeertrag nach Freibetrag: 100.000 − 24.500 = 75.500 €
  • Gerundet auf 100 €: 75.500 €
  • Steuermessbetrag: 75.500 × 3,5 % = 2.642,50 €
  • Gewerbesteuer: 2.642,50 × 400 / 100 = 10.570,00 €
  • ESt-Anrechnung: min(10.570, 2.642,50 × 4,0) = min(10.570, 10.570) = 10.570,00 €
  • Effektive Belastung: 10.570 − 10.570 = 0,00 € (bei Hebesatz ≤ 400 %)

Häufig gestellte Fragen zur Gewerbesteuer

Wer muss Gewerbesteuer zahlen?
Jeder Gewerbebetrieb im Inland ist gewerbesteuerpflichtig. Das betrifft Einzelunternehmen, Personengesellschaften (OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG). Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten sind von der Gewerbesteuer befreit, sofern sie keine gewerbliche Tätigkeit ausüben.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Freibetrag?
Der Freibetrag beträgt 24.500 € pro Jahr und gilt ausschließlich für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) erhalten keinen Freibetrag – sie zahlen ab dem ersten Euro Gewerbeertrag Gewerbesteuer.
Was ist der Hebesatz und wo finde ich ihn?
Der Hebesatz ist ein Multiplikator, den jede Gemeinde individuell festlegt. Er wird auf den Steuermessbetrag angewendet. Der gesetzliche Mindesthebesatz liegt bei 200 %. Den Hebesatz Ihrer Gemeinde finden Sie auf der Website der Stadt, im Gewerbesteuerbescheid oder beim zuständigen Finanzamt. In Deutschland liegt der Durchschnitt bei ca. 400 %.
Kann ich die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen?
Ja, aber nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Nach §35 EStG wird das 4-fache des Steuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet, maximal jedoch die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Bei einem Hebesatz von bis zu 400 % wird die Gewerbesteuer damit vollständig kompensiert. Kapitalgesellschaften können die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abziehen.
Was sind Hinzurechnungen und Kürzungen bei der Gewerbesteuer?
Hinzurechnungen nach §8 GewStG erhöhen den Gewerbeertrag um bestimmte Finanzierungsanteile, z.B. 25 % der Zinsaufwendungen, 12,5 % der Mieten für Immobilien und 25 % der Lizenzgebühren. Dabei gilt ein Freibetrag von 200.000 €. Kürzungen nach §9 GewStG vermindern den Gewerbeertrag, z.B. um 1,2 % des Einheitswerts des Grundbesitzes. Diese Regelungen sollen die Gewerbesteuer objektiv an die Ertragskraft des Unternehmens knüpfen.

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