Steuererstattung berechnen
0,30 EUR/km (ab km 21: 0,38 EUR/km)
6 EUR/Tag, max. 210 Tage (max. 1.260 EUR)
Laptop, Büromöbel, Fachliteratur, Berufskleidung etc.
Kranken-, Pflege-, Haftpflicht-, Unfallversicherung etc.
So funktioniert der Steuererstattungsrechner
Unser Rechner vergleicht die bereits gezahlte Lohnsteuer mit der tatsächlich geschuldeten Einkommensteuer. Die Differenz ergibt Ihre voraussichtliche Erstattung oder Nachzahlung. Der Arbeitgeber behält jeden Monat Lohnsteuer ein, die oft höher ist als die am Jahresende tatsächlich geschuldete Einkommensteuer — insbesondere, wenn Sie Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Werbungskosten im Detail
Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die durch Ihre berufliche Tätigkeit entstehen. Das Finanzamt zieht automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.230 EUR ab. Nur wenn Ihre tatsächlichen Kosten darüber liegen, lohnt es sich, diese einzeln nachzuweisen.
Sonderausgaben & außergewöhnliche Belastungen
Neben Werbungskosten können Sie weitere Ausgaben steuermindernd geltend machen:
Sonderausgaben umfassen Versicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Haftpflichtversicherung), Spenden, Kirchensteuer, Kinderbetreuungskosten und Ausbildungskosten. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch eine Sonderausgabenpauschale von 36 EUR (72 EUR bei Zusammenveranlagung).
Außergewöhnliche Belastungen betreffen unvermeidbare private Aufwendungen wie Krankheitskosten, Pflegekosten oder Beerdigungskosten. Hier wird eine zumutbare Belastung (1–7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte) abgezogen, bevor sich ein Steuervorteil ergibt.
Praxisbeispiel
Angestellte, Steuerklasse I, 45.000 EUR brutto
Gezahlte Lohnsteuer: 7.200 EUR
Pendlerpauschale (30 km, 220 Tage): 2.180 EUR
Homeoffice (50 Tage): 300 EUR
Arbeitsmittel: 400 EUR
Werbungskosten gesamt: 2.880 EUR (statt Pauschale 1.230 EUR)
Zusätzlich absetzbar: 1.650 EUR
Voraussichtliche Erstattung: ca. 550 EUR