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Grundsteuerrechner

Grundsteuer berechnen nach neuem Recht

2026

Grundsteuer berechnen

470 %
Grundsteuerreform 2025

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer. Die Berechnung basiert nun auf dem Grundsteuerwert statt dem Einheitswert. Viele Gemeinden haben ihre Hebesätze angepasst, um die Reform aufkommensneutral zu gestalten. Prüfen Sie den aktuellen Hebesatz Ihrer Gemeinde.

Grundsteuer = Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz ÷ 100

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer, die von den Gemeinden auf inländischen Grundbesitz erhoben wird. Sie betrifft alle Eigentümer von Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen. Die Einnahmen fließen vollständig in den Gemeindehaushalt und finanzieren kommunale Infrastruktur wie Straßen, Schulen und Kindergärten.

Es gibt zwei Arten der Grundsteuer: Grundsteuer A (agrarisch) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Grundsteuer B (baulich) für bebaute und unbebaute Grundstücke. Unser Rechner berechnet die Grundsteuer B, die den Großteil der Fälle abdeckt.

Als Eigentümer erhalten Sie jährlich einen Grundsteuerbescheid von Ihrer Gemeinde. Die Grundsteuer wird in der Regel vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Alternativ können Sie eine jährliche Zahlung zum 1. Juli beantragen.

Die Grundsteuerreform 2025

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Grundsteuer-Berechnung auf Basis veralteter Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin wurde das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet, das seit dem 1. Januar 2025 gilt.

1
Neubewertung: Alle rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland wurden neu bewertet. Statt der Einheitswerte (West: 1964, Ost: 1935) gilt nun der Grundsteuerwert.
2
Bundesmodell: Das Bundesmodell (wertabhängig) berücksichtigt Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Immobilienart, Alter und Mietniveau. Es gilt in den meisten Bundesländern.
3
Länderöffnungsklausel: Einige Bundesländer wie Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben eigene Modelle entwickelt (z.B. Flächenmodell in Bayern).
4
Hebesatz-Anpassung: Die Gemeinden wurden aufgefordert, ihre Hebesätze so anzupassen, dass die Reform aufkommensneutral ist. In der Praxis gibt es dennoch Gewinner und Verlierer.

So berechnet sich die Grundsteuer

Die Grundsteuer wird in drei Schritten ermittelt. Unser Grundsteuerrechner führt Sie durch alle Schritte:

1
Grundsteuerwert ermitteln: Das Finanzamt stellt den Grundsteuerwert per Bescheid fest. Er basiert auf dem Bundesmodell oder dem jeweiligen Landesmodell.
2
Steuermessbetrag berechnen: Grundsteuerwert × Steuermesszahl. Die Steuermesszahl beträgt im Bundesmodell 0,31 ‰ für Wohngrundstücke und 0,34 ‰ für Nichtwohngrundstücke.
3
Grundsteuer berechnen: Steuermessbetrag × Hebesatz / 100. Den Hebesatz legt Ihre Gemeinde fest.

Praxisbeispiel

Einfamilienhaus mit Grundsteuerwert 175.000 EUR

Steuermesszahl (Wohngrundstück): 0,31 ‰

Steuermessbetrag: 175.000 × 0,00031 = 54,25 EUR

Hebesatz der Gemeinde: 470 %

Grundsteuer pro Jahr: 54,25 × 470 / 100 = 254,98 EUR

Grundsteuer pro Monat: 21,25 EUR

Häufige Fragen zur Grundsteuer

Wo finde ich meinen Grundsteuerwert?
Den Grundsteuerwert finden Sie im Grundsteuerwertbescheid, den Ihr zuständiges Finanzamt erlassen hat. Falls Sie diesen Bescheid noch nicht erhalten haben, können Sie beim Finanzamt nachfragen. Der Grundsteuerwert wird auch als Bemessungsgrundlage im Grundsteuermessbescheid ausgewiesen.
Kann ich die Grundsteuer auf den Mieter umlegen?
Ja, die Grundsteuer ist nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) umlagefähig. Sie kann als Teil der Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Die Umlage erfolgt in der jährlichen Betriebskostenabrechnung.
Wie oft wird die Grundsteuer fällig?
Die Grundsteuer wird standardmäßig vierteljährlich fällig: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (jeweils ein Viertel des Jahresbetrags). Auf Antrag bei der Gemeinde können Sie auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli wählen. Bei Kleinbeträgen unter 30 EUR kann die Gemeinde die gesamte Jahressteuer in einem Termin erheben.
Was passiert, wenn ich mit der neuen Grundsteuer nicht einverstanden bin?
Sie können gegen den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid jeweils innerhalb eines Monats Einspruch beim Finanzamt einlegen. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde können Sie Widerspruch einlegen. Beachten Sie: Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung — die Steuer muss zunächst gezahlt werden.
Ist die Grundsteuer steuerlich absetzbar?
Bei vermieteten Immobilien ja: Die Grundsteuer kann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden. Bei Gewerbebetrieben ist sie als Betriebsausgabe absetzbar. Bei selbstgenutzten Immobilien ist die Grundsteuer dagegen nicht steuerlich absetzbar.

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